Wir sind bereit, Sie bei den nachfolgenden herausfordernden Themen zu begleiten.
Der Bundesrat hat am 29. August 2018 eine erste Botschaft im Rahmen der laufenden Erbrechtsrevision verabschiedet. Es wird für die Themen Steuern und Ehe-/Erbrecht erhebliche Änderungen geben.
Zugleich sind die Diskussionen über die Abschaffung des Eigenmietwertes für Wohneigentümer im vollen Gange und ab dem 1. Januar 2020 treten neue Steuerabzüge aufgrund der Liegenschaftenkostenverordnung in Kraft. Investitionen an Liegenschaften sollten daher mit Weitsicht geplant werden.
Des Weiteren wird das Schweizer Stimmvolk am 19. Mai 2019 über das Bundesgesetz der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) abstimmen.
Bei uns sind Sie in den besten Händen und wir begleiten Sie individuell mit dem notwendigen Überblick Ihrer persönlichen Steuersituation. Wir erledigen für Sie die Steuererklärung 2018, dadurch können Sie sich den anderen schönen Dingen des Lebens widmen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme damit Sie uns die Steuerfakten übergeben können.